Getrieben durch die EU hat die Bundesregierung ein Gesetz zur elektronischen Erfassung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer entworfen. Es trägt das lyrische Kürzel ArbZG-E und kommt so unverbindlich daher wie das Zeitungsinserat für einen Satz Winterreifen im Juni: Bei Eis und Schnee müsst ihr sie nutzen, aber aufgrund der bevorstehenden Sommermonate und der allgemeinen Erderwärmung könnt ihr sie vielleicht auch weglassen. So werden einerseits die Arbeitgeber laut ArbZG-E verpflichtet, für jeden ihrer Arbeitnehmer eine elektronische Arbeitszeiterfassung einzuführen. Damit sollen die Einhaltung der maximalen Arbeitszeit sowie die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitsblöcken überwacht werden. Zugleich wird es aber, so der Gesetzesentwurf, die Möglichkeit zur Absprache von Ausnahmeregelungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geben. Die Vertrauensarbeitszeit soll erhalten bleiben, in dem Fall sind nur Überschreitungen der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen zu melden. Es gelten Übergangsbestimmungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die zur Aufzeichnung auch klassische Tabellenkalkulationsprogramme nutzen können. Und Arbeitnehmer, „bei denen die gesamte Arbeitszeit wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht gemessen oder nicht im Voraus festgelegt“ kann, können von der Aufzeichnungspflicht befreit werden. Das sind nur einige der Ausnahmen. Weitere werden folgen. Beispielsweise wenn der ArbZG-E mit der Datenschutzgrundvorordnung, dem Selbstbestimmungsgesetz oder dem Demokratiefördergesetz zu kreuzen ist.

So gleicht das ArbZG-E nicht nur dem eingangs erwähnten Inserat für Winterreifen, sondern ebenso einem Erste-Hilfe-Kasten, dessen Inhalt lediglich aus einem Warnhinweis besteht: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Rechtsbeistand oder Richter am Arbeitsgericht. Ansonsten ist die Kiste leer. Kein Kunde würde einen solchen Erste-Hilfe-Kasten kaufen. Zum Kauf des Arbeitszeiterfassungsgesetzes gibt es jedoch keine Alternative. Das ist bereits durch unsere Steuern bezahlt. Für eine Regelung, die zuerst verschärft, um gleich darauf wieder zu entschärfen. Irgendwie irrsinnig, oder?